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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Verkaufsbedingungen von MEV Paper GmbH*

1. Diese allgemeinen Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich für alle Lieferungen,

Leistungen und Angebote von MEV Paper GmbH*.

2. Diese Verkaufsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem

Besteller, soweit es sich um Rechtsgeschäfte verwandter Art handelt.

3. Eigene abweichende allgemeine Geschäftsbedingungen seitens des Bestellers werden

nicht anerkannt. Ein gesonderter Widerspruch seitens MEV Paper GmbH* erfolgt nicht.

4. Informationen zum Datenschutz nach EU-DSGVO Unser Unternehmen prüft regelmäßig bei Vertragsabschlüssen und in bestimmten Fällen, in denen ein berechtigtes Interesse vorliegt, auch bei Bestandskunden Ihre Bonität. Dazu arbeiten wir mit der Creditreform Boniversum GmbH, Hellersbergstraße 11, 41460 Neuss, zusammen, von der wir die dazu benötigten Daten erhalten. Zu diesem Zweck übermitteln wir Ihren Namen und Ihre Kontaktdaten an die Creditreform Boniversum GmbH. Die Informationen gem. Art. 14 der EU DatenschutzGrundverordnung zu der bei der Creditreform Boniversum GmbH stattfindenden Datenverarbeitung finden Sie hier: www.boniversum.de/eu-dsgvo/

§ 2 Angebot und Vertragsabschluss

Angaben und Preise im Angebot sind grundsätzlich unverbindlich und freibleibend.

Sofern eine Bestellung als Angebot gemäß § 145 BGB anzusehen ist, können wir diese

innerhalb von zwei Wochen annehmen.

§ 3 Überlassene Unterlagen

An allen in Zusammenhang mit der Auftragserteilung dem Besteller überlassenen

Unterlagen, wie z. B. Kalkulationen, Zeichnungen etc., behalten wir uns Eigentums- und

Urheberrechte vor. Diese Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden, es sei

denn, wir erteilen dazu dem Besteller unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung. Soweit

wir das Angebot des Bestellers nicht innerhalb der Frist von § 2 annehmen, sind diese

Unterlagen uns unverzüglich zurückzusenden.

§ 4 Preise und Zahlung

1. Sofern nichts Gegenteiliges schriftlich vereinbart wird, gelten unsere Preise ab Werk

inklusive Mehrwertsteuer in jeweils gültiger Höhe.

2. Transportverpackungen sind nicht Bestandteil der genannten Preise.

3. Die Zahlung des Kaufpreises hat ausschließlich auf das umseitig genannte Konto zu

erfolgen. Der Abzug von Skonto ist nur bei schriftlicher besonderer Vereinbarung

zulässig.

4. Sofern nichts anderes vereinbart wird, ist der Kaufpreis innerhalb von 30 Tagen nach

Rechnungsdatum zu zahlen. MEV Paper GmbH* übernimmt keine Kosten des

Zahlungsverkehrs.

5. Verzugszinsen werden in Höhe von 8 % über Basiszins ist festgelegt nach § 247 BGB

siehe http://www.zinsen-berechnen.de/verzugszinsrechner.php oder http://www.zinsenberechnen.

de/basiszinssatz/berechnet. Die Geltendmachung eines höheren

Verzugsschadens bleibt vorbehalten.

Kommentar [MW1]: Basiszins ist

festgelegt nach § 247 BGB siehe

http://www.zinsenberechnen.

de/verzugszinsrechner.php

oder http://www.zinsenberechnen.

de/basiszinssatz/

6. Sofern keine Festpreisabrede getroffen wurde, bleiben angemessene Preisänderungen

wegen veränderter Lohn-, Material- und Vertriebskosten für Lieferungen, die 3 Monate

oder später nach Vertragsabschluss erfolgen, vorbehalten.

§ 5 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte

Dem Besteller steht das Recht zur Aufrechnung nur zu, wenn seine Gegenansprüche

rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts

ist der Besteller nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen

Vertragsverhältnis beruht.

§ 6 Lieferzeit

1. Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit setzt die rechtzeitige und

ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Bestellers voraus. Die Einrede des

nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.

2. Kommt der Besteller in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige

Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns insoweit entstehenden Schaden,

einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende

Ansprüche bleiben vorbehalten. Sofern vorstehende Voraussetzungen vorliegen, geht

die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der

Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Besteller über, in dem dieser in Annahme- oder

Schuldnerverzug geraten ist.

3. Wir haften nicht für die Einhaltung bestimmter Lieferfristen, sofern nicht ausdrücklich

etwas anders vereinbart wurde.

4. Weitere gesetzliche Ansprüche und Rechte des Bestellers wegen eines Lieferverzuges

bleiben unberührt.

§ 7 Gefahrübergang bei Versendung

§ 8 Eigentumsvorbehalt

1. Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Sache bis zur vollständigen Zahlung

sämtlicher Forderungen aus dem Liefervertrag vor. Dies gilt auch für alle zukünftigen

Lieferungen, auch wenn wir uns nicht stets ausdrücklich hierauf berufen. Wir sind

berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen, wenn der Besteller sich vertragswidrig

verhält.

2. Der Besteller ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist,

die Kaufsache pfleglich zu behandeln. Insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene

Kosten gegen Diebstahl-, Feuer- und Wasserschäden ausreichend zum Neuwert zu

versichern. Müssen Wartungs- und Inspektionsarbeiten durchgeführt werden, hat der

Besteller diese auf eigene Kosten rechtzeitig auszuführen. Solange das Eigentum noch

nicht übergegangen ist, hat uns der Besteller unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen,

wenn der gelieferte Gegenstand gepfändet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt

ist. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen

Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Besteller für den uns

entstandenen Ausfall.

3. Der Besteller ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im normalen

Geschäftsverkehr berechtigt. Die Forderungen des Abnehmers aus der

Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Besteller schon jetzt an uns in Höhe des

mit uns vereinbarten Faktura-Endbetrages (einschließlich Mehrwertsteuer) ab. Diese

Abtretung gilt unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung

weiterverkauft worden ist. Der Besteller bleibt zur Einziehung der Forderung auch nach

der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt

davon unberührt. Wir werden jedoch die Forderung nicht einziehen, solange der

Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt,

nicht in Zahlungsverzug ist und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines

Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt.

4. Die Be- und Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Besteller erfolgt

stets Namens und im Auftrag für uns. In diesem Fall setzt sich das Anwartschaftsrecht

des Bestellers an der Kaufsache an der umgebildeten Sache fort. Sofern die Kaufsache

mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet wird, erwerben wir das

Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des objektiven Wertes unserer

Kaufsache zu den anderen bearbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung.

Dasselbe gilt für den Fall der Vermischung. Sofern die Vermischung in der Weise erfolgt,

dass die Sache des Bestellers als Hauptsache anzusehen ist, gilt als vereinbart, dass

der Besteller uns anteilmäßig Miteigentum überträgt und das so entstandene

Alleineigentum oder Miteigentum für uns verwahrt. Zur Sicherung unserer Forderungen

gegen den Besteller tritt der Besteller auch solche Forderungen an uns ab, die ihm

durch die Verbindung der Vorbehaltsware mit einem Grundstück gegen einen Dritten

erwachsen; wir nehmen diese Abtretung schon jetzt an.

5. Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Bestellers

freizugeben, soweit ihr Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 %

übersteigt.

§ 9 Gewährleistung und Mängelrüge sowie Rückgriff/Herstellerregress

1. Gewährleistungsrechte des Bestellers setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377

HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß

nachgekommen ist.

2. Mängelansprüche bestehen nicht, wenn der Kunde unmittelbar nach Lieferübergabe, es

unterlassen hat, den Liefergegenstand sorgfältig zu untersuchen und bei etwaigen

Mängeln unverzüglich gegenüber MEV Paper GmbH* schriftlich zu rügen. Vor etwaiger Rücksendung

der Ware ist unsere Zustimmung einzuholen.

3. Sollte trotz aller aufgewendeter Sorgfalt die gelieferte Ware einen Mangel aufweisen, der

bereits zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorlag, so werden wir die Ware,

vorbehaltlich fristgerechter Mängelrüge nach unserer Wahl nachbessern oder

Ersatzware liefern. Es ist uns stets Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb

angemessener Frist zu geben. Rückgriffsansprüche bleiben von vorstehender Regelung

ohne Einschränkung unberührt.

4. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Besteller – unbeschadet etwaiger

Schadensersatzansprüche – vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern.

5. Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der

vereinbarten Beschaffenheit, bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit,

bei natürlicher Abnutzung oder Verschleiß wie bei Schäden, die nach dem

Gefahrübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger

Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel, mangelhafter Bauarbeiten, ungeeigneten

Baugrundes oder aufgrund besonderer äußerer Einflüsse entstehen, die nach dem

Vertrag nicht vorausgesetzt sind. Werden vom Besteller oder Dritten unsachgemäß

Instandsetzungsarbeiten oder Änderungen vorgenommen, so bestehen für diese und die

daraus entstehenden Folgen ebenfalls keine Mängelansprüche.

6. Ansprüche des Bestellers wegen der zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen

Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, sind

ausgeschlossen, soweit die Aufwendungen sich erhöhen, weil die von uns gelieferte

Ware nachträglich an einen anderen Ort als die Niederlassung des Bestellers verbracht

worden ist, es sei denn, die Verbringung entspricht ihrem bestimmungsgemäßen

Gebrauch.

7. Rückgriffsansprüche des Bestellers gegen uns bestehen nur insoweit, als der Besteller

mit seinem Abnehmer keine über die gesetzlich zwingenden Mängelansprüche

hinausgehenden Vereinbarungen getroffen hat. Für den Umfang des

Rückgriffsanspruches des Bestellers gegen den Lieferer gilt ferner Absatz 6

entsprechend.

§ 10 Sonstiges

1. Dieser Vertrag und die gesamten Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen dem

Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

2. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand und für alle Streitigkeiten aus diesem

Vertrag ist Rosenheim, sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt.

3. Alle Vereinbarungen, die zwischen den Parteien zwecks Ausführung dieses Vertrages

getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niedergelegt.

4. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden oder eine

Lücke enthalten, so bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die Parteien

verpflichten sich, anstelle der unwirksamen Regelung eine solche gesetzlich zulässige

Regelung zu treffen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung am

nächsten kommt, bzw. diese Lücke ausfüllt.

Allgemeine Geschäftsbedingungen dieses Online-Shops

* MEV Paper GmbH = MEV Paper GmbH Äußere Oberaustraße 36 83026 Rosenheim

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